Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Ein Nachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat und befähigt diese dazu, die in der Verordnung V-NISSG aufgeführten Behandlungen auszuführen.
Durch Behandlungen, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen, entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind Haut, Augen und andere Gewebe großen Risiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Ebenso steht bei uns Ausbildung und Hygiene an oberster Stelle.Gerne beraten wir dich!
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